Das Was, Wann und Wie sind in der Fotografie nicht nur Fragen der Technik, sondern auch des Fotorechts. Wir haben uns mal ein paar ausgesuchte Bilder mit einem Rechtsanwalt angeschaut, der sich auskennt auf dem Gebiet. Erfahren Sie mehr darüber, was Sie fotografieren dürfen und bei welchen Bildern Ärger ins Haus stehen könnte.
Tags: Achim Schmidt, Blende 8, Digitale Fotografie, Foto-Podcast, Fotorecht, Galileo Design, Galileo Press, Video-Tutorial














Wie sieht es aber mit der Panoramafreiheit aus, wenn ich von meinem Privatgrundstück Schloss Schwanstein fotografiere?
Zum Beispiel könnte man vom Hundertwasserhaus ja auch ein Foto mit einem Tilt-Shift-Objektiv machen. Wäre das denn erlaubt oder wäre ein Tilt-Shift-Objektiv nicht „gängig“ genug (vgl. des Anwalts Aussage zu Tele-Objektiven)?
Auch interessant wäre die Frage, ob die Lage mit Aufnahmen, die man im Ausland gemacht hat, tatsächlich so streng ist. Immerhin laufen jeden Tag Dokumentationen aus dem Ausland im TV, auf denen man Personen, die sich auf der Straße oder eben auch in der U-Bahn bewegen, ganz klar erkennen kann. Diese wurden logischerweise nicht alle gefragt, auch handelt es sich laut Anwalt nicht um eine Versammlung. Ob eine Dokumentation als „Tagesthema“ definiert werden kann, halte ich auch eher für fraglich. Gibt es da denn eine Erklärung?
Interessant wäre für mich weiterhin gewesen, was für Fotos „einem höheren Interesse der Kunst“ (§23 KunstUrhG) zugeordnet werden können. Diese Definition habe ich bis heute nicht verstanden, denn auch ich als Amateur sehe mich durchaus als kleiner Künstler, ein Gericht wird dem allerdings sicherlich nicht zustimmen.
Insgesamt zeigt der Bericht auf jeden Fall, dass die Abbildungsrechte nicht mehr ganz in unser digitales Zeitalter passen. In einigen Bereichen sollte man – in Hinblick auf die zunehmende Vereinigung von Produzenten und Konsumenten – doch reformieren. Immerhin sind sich immer mehr Leute einig darüber, dass die Zukunft darin liegt, dass jeder praktisch zum Produzenten wird und damit Bilder (oder andere Werke) veröffentlicht.
Die Problematik an der aktuellen Rechtslage ist, dass diese – sobald man Fotos veröffentlicht – an einem geringen Kreis von Experten orientiert ist. Ein Laie kommt mit der aktuellen Rechtslage überhaupt nicht zurecht und macht sich vielleicht noch eher strafbar als ein professioneller Fotograph, der sich zumindest einmal mit den genauen Rechten auseinandersetzen wird.
Denn da hat man fast keine Chance, den Standort so zu wechseln, dass nicht doch irgendein Logo etc. mit drauf ist - gerade bei der Ablichtung von Städten mit ihren EInkaufsstraße.
Da wäre es schön, ein kurzes Zusatzstatement zu bekommen.
Eine frage, die vielleicht fuer einen spaeteren Podcast spannend waere: Warum soll man, wie so oft hier empfohlen, auch JPG photographieren? Ich bin mit RAW doch gut bedient. Ich habe alle Vorteile und kann in Aperture spaeter immer noch ein JPG exportieren. Dafuer muss ich nicht 2 Bilder korrigieren....
Wobei ich einen kleinen Lichtblick sehe: Wenn z.B. Coca Cola die Werbeflächen für ein Konzert stellt, wird es wahrscheinlich auch niemanden stören, wenn das Bild davon gezeigt wird.
Außerdem, wenn ich ein Bild veröffentlichen will, dann ist es meiner Meinung nach nicht verkehrt, einfach mal dort anzufragen (z.B. DB). Denke, die wird nichts dagegen sprechen?! Soweit ich weiß, kostet fragen auch nichts?
An sich finde ich das Video auch sehr gelungen! Ein wichtiges und nicht zu vernachlässigendes Thema! Auch die Ausführlichkeit ist angemessen!
du glaubst garnicht, wie pingelig die großen Firmen sind, wenn es darum geht, dass man Geld an ihren Erscheinungsbild verdient.
LG Alex
Was darf ich denn überhaupt noch fotografieren?
Woher weis ich, ob ein Motiv mit Gebrauchsmusterschutz belegt ist?
Was besagt die Panoramaregel, von der ich bis dato noch nichtsgehört habe?
Was ist mit Veröffentlichungen in Foren z.B. bei heiseFoto, fotocommunity, flickr und wie sie alle heißen?
Diese Fragen sind in dem Film nicht ausreichend beantwortet worden. Es hatte ganz klar den Fokus auf proffesionelle Bildanbieter finde ich. Das was ich aus dem Film mitnehme, ist:
Du darfst alles fotografieren, wenn es Deine vier Wände nicht verläßt und das Persönlichkeitsrechts des aufgenommenen Menschen nicht verletzt.
Trotzdem ist es gut, dass auf das Thema auch mal eingegangen wird. Es wäre allerdings schön, wenn es dazu allgemeinverständliche schriftliche Unterlagen geben würde. Nicht jeder ist Rechtsanwalt und versteht die Fußangeln des Gesetzes. Sonst gibt Achim Schmidt auch immer weiterführende Informationen am Ende der Sendung, das fehlt diesmal.
Uns Fotografen und Hobbyfotografen bleibt nichts anderes übrig als das wir unsere Pflichten wissen und uns immer eine Rückversicherung geben lassen, doch nicht nur in einer mündlichen Form sondern in einer schriftlichen Form... Wobei wir wieder bei der " Bürokratie angelangt wären...
Lieben Gruß...
gruß - susanne aus berlin
Nach obigem Video darf ich meinen iPod, den ich verkaufen will nicht fotografieren und dann das Foto bei eBay reinstellen.
ich finde es ehrlich gesagt erschreckend, daß man da ständig mit dem Anwalt durch die Gegend sausen müßte. Vor allem im Zusammenhang mit dem Internet ist man ja schneller öffentlich als man denkt.
Was mich aber wirklich erschreckt hat ist, daß durch den Einsatz von EBV z.B. das "Panoramarecht" flöten geht. Wie würde es sich denn verhalten, wenn man mit Tilt/Shift-Objektiv an die Sache heran gehen würde ?
Gruß Ulf
die Hoffnung stirbt zuletzt. Du kanns zwar deine Kneipe um die Ecke fragen, das dürfte funktionieren. Aber wenn willst du den Bei Firmen fragen ? Allein die Anfrage schürt bei denen schon Panik oder Futterneid. Und ob da immer die "liberale" Gesinnung bei der Pressestelle vorhanden ist. Du mußt auf jeden Fall eine Story bereit halten warum du das mache nwillst. Einfach mal so nimmt die keiner ab.
Gruß
In einem Forum habe ich noch einen interessanten Link gefunden, welcher eine Liste zeigt, in welchen Zoos fotographiert werden darf und wo nicht! Gibt es so etwas auch für Gebäude, Einrichtungen, Denkmäler, etc.?
Hier noch der Link: http://www.zooliste.de/
Für mich halte ich es so: Ich mach das absolut nichtkommerziell. Keine Werbung auf dem Blog, nix. Und wenn man dann hingeht und lieb fragt, erhält man bei Parks etc. auch oft (bisher bei mir immer) eine Fotogenehmigung. Plus dass öfters da steht, dass man im Hobbybereich das eh machen darf und nur für's Gewerbliche eine Erlaubnis braucht.
@Macher: Sehr ausführliche Betrachtung grad des Markenrechtes und der Panoramafreiheit.
Es waren viele viele Infos fast nonstop. Ein wenig Struktur - "jetzt gehen wir rüber zum Markenrecht" - fände ich hilfreich. Vielleicht sogar mit der Info unten drunter, wann welches Thema dran ist, damit man das schneller wiederfindet.
Beim Anschauen des Podcast sind mir aber noch 3 Fragen offen geblieben.
1.) Wo findet man eigentlich eine Liste mit den Orten / Gegenständen / Produkten / Bauwerken die Urheberrechtlich geschützt sind im Internet?
2.) Gibt es so etwas wie einen Vordruck den man Personen hinhalten kann wenn man vor hat sie zu Fotografieren?
3.) Wie handhaben die Profies eigentlich die zweite Frage?
Ich frage deshalb nach weil ich auch schon mal gerne das ein oder andere Foto auf einer "privaten" Homepage veroffentliche, also nicht kommerziell. Bin ich nun ein Verbrecher wenn ich Fotos aus einem Zoo ins Internet stelle ohne nachgefragt zu haben?
Ich würde mich sehr über eine Fortsetzung der Serie "Fotorecht" freuen.
Gerade für den Heimanwender, der neuerdings seine Fotos im Internet veröffentlicht, gibt es da jede menge Fragen. Die Verunsicherung ist groß! Was darf man, was nicht?
Ein Kunde von mir hat ein Bild, wo ein Promi sein Produkt in der Hand hält. Der Kunde hat das Foto selbst fotografiert als er eben diesen Promi traf und Ihm sein Produkt schenkte. Der Promi willigte ein ein Foto zu machen, welches der Kunde auch schon im Netz postete.
Nun die Frage - der Kunde möchte diverse Banner für eine kleine Banner-Anzeigenkampagne mit eben diesem Bild. Darf ich das einfach nehmen?
Es geht hier nicht um einen "Superstar" - der Promi ist nur in einer bestimmten Musikszene bekannt (allerdings international) -nicht jedoch im Mainstream-Sektor.... Weiterhin ist der Prominente Brite, aber das Foto wurde in Deutschland gemacht.
Liebe Grüße
Siwitt